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331.14 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Nachbesteuerung von Bausparkapital - Besteuerung ab 2013

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§ 3 Verordnung über die Nachbesteuerung von Bausparkapital · Besteuerung ab 2013

1. Ab Steuerjahr 2013 können Bauspareinlagen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Ebenso werden Zinserträge auf Bausparkonti ab dem Jahr 2013 als Einkommen besteuert und das Bausparkapital per 31. Dezember 2013 bzw. bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahr 2013 unterliegt der Vermögenssteuer.

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