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331.14 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Nachbesteuerung von Bausparkapital - Letztmaliger Bausparabzug 2012

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§ 2 Verordnung über die Nachbesteuerung von Bausparkapital · Letztmaliger Bausparabzug 2012

1. Im Steuerjahr 2012 können zum letzten Mal Bauspareinlagen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Ebenso werden Zinserträge des Jahres 2012 auf Bausparkonti zum letzten Mal nicht als Einkommen besteuert und das Bausparkapital per 31. Dezember 2012 bzw. bei Beendigung der Steuerpflicht im Jahr 2012 ist zum letzten Mal vermögenssteuerfrei.

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