331.13
CH-BL
§ 9 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Mitwirkung der kantonalen Steuerverwaltung
Schlussbestimmungen
§ 9 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Mitwirkung der kantonalen Steuerverwaltung
1. Die kantonale Steuerverwaltung berät die Gemeinden und koordiniert die Katasterneuschätzung.