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331.13 CH-BL

§ 9 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Mitwirkung der kantonalen Steuerverwaltung

Schlussbestimmungen
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§ 9 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Mitwirkung der kantonalen Steuerverwaltung

1. Die kantonale Steuerverwaltung berät die Gemeinden und koordiniert die Katasterneuschätzung.

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