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331.13 CH-BL

§ 7 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Kontrolle

Steuerveranlagung 1983/84
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§ 7 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Kontrolle

1. Die vom Steuerpflichtigen in die Steuererklärung eingetragenen Katasterwerte sind von den Gemeinden zu kontrollieren.

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