331.13
CH-BL
§ 7 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Kontrolle
Steuerveranlagung 1983/84
§ 7 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Kontrolle
1. Die vom Steuerpflichtigen in die Steuererklärung eingetragenen Katasterwerte sind von den Gemeinden zu kontrollieren.