331.13
CH-BL
§ 6 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Übertragung der Katasterwerte
Steuerveranlagung 1983/84
§ 6 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Übertragung der Katasterwerte
1. Bei der Steuerveranlagung 1983/84 sind die neuen Katasterwerte vom Steuerpflichtigen auf die Steuererklärung zu übertragen.