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331.13 CH-BL

§ 6 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Übertragung der Katasterwerte

Steuerveranlagung 1983/84
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§ 6 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Übertragung der Katasterwerte

1. Bei der Steuerveranlagung 1983/84 sind die neuen Katasterwerte vom Steuerpflichtigen auf die Steuererklärung zu übertragen.

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