331.13
CH-BL
§ 5 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Rundung
Katasteranzeigen
§ 5 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Rundung
1. Die Katasterwerte sind auf die nächsten CHF 100.- abzurunden.