331.13
CH-BL
§ 2 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Grundsatz
Katasteranzeigen
§ 2 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Grundsatz
1. Für jede Katasterschätzung ist eine Katasteranzeige zu erstellen.