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331.13 CH-BL

§ 10 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 10 Regierungsratsverordnung über das Verfahren für die Katasterneuschätzung 1983 · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Februar 1982 in Kraft, ausgenommen § 8, welcher am 1. Januar 1983 in Kraft tritt.

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