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331.11 CH-BL

§ 5 Verordnung zum Steuergesetz - Privilegierte Besteuerung des Liquidations- bzw. Grundstückgewinnes (§§ 36bis und 80bis StG)

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§ 5 Verordnung zum Steuergesetz · Privilegierte Besteuerung des Liquidations- bzw. Grundstückgewinnes (§§ 36bis und 80bis StG)

1. Für die privilegierte Besteuerung des Liquidations- resp. Grundstückgewinns gemäss den §§ 36bis und 80bis des Steuergesetzes kommen die Bestimmungen der Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit zur Anwendung.

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