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331.11 CH-BL

§ 1b Verordnung zum Steuergesetz - Reduktion Mietwert selbstgenutzter Liegenschaften (§ 27ter Abs. 7 StG)

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§ 1b Verordnung zum Steuergesetz · Reduktion Mietwert selbstgenutzter Liegenschaften (§ 27ter Abs. 7 StG)

1. Liegt der gemäss den gesetzlichen Bestimmungen formelmässig ermittelte Eigenmietwert im Einzelfall nachweislich über 60 % des Marktmietwerts, so wird er auf schriftlich und begründetes Gesuch hin auf einen Wert von 60 % reduziert. Zum individuellen Nachweis sind Liegenschaften geeignet, welche nach Lage, Beschaffenheit (Baujahr, Wohnfläche, Kubatur und Gebäudeart) und Ausstattung vergleichbar sowie an Dritte vermietet sind.

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