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331.11 CH-BL

§ 17 Verordnung zum Steuergesetz - Katasterschätzung; Limiten der gewerblich oder industriell genutzten Gebäude (§ 121 Abs. 4 StG)

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§ 17 Verordnung zum Steuergesetz · Katasterschätzung; Limiten der gewerblich oder industriell genutzten Gebäude (§ 121 Abs. 4 StG)

1. Bei der Festsetzung des Mittelwertes der gewerblich oder industriell genutzten Gebäude ist von einem Grundansatz von 225 % des Brandlagers auszugehen. Sodann ist folgenden Faktoren, soweit sie für den Betrieb, welchem das Schätzungsobjekt dient, von Bedeutung sind, durch entsprechende Zuschläge oder Abzüge von höchstens je 15 % Rechnung zu tragen

a. Bauzustand;

b. betriebsbedingter Abnützungsgrad;

c. Verwertungsmöglichkeit;

d. Lage;

e. Nutzungsintensität des Schätzungsobjekts.

2. Dies ergibt eine Spanne von 150-300 % des Brandlagers.

3. Bei gewerblichen und industriellen Bauten mit Wohnungen ist ein diesen Umstand in angemessener Weise berücksichtigender Zuschlag zum ordentlichen Mittelwert hinzuzurechnen.

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