331.11
CH-BL
§ 17 Verordnung zum Steuergesetz - Katasterschätzung; Limiten der gewerblich oder industriell genutzten Gebäude (§ 121 Abs. 4 StG)
§ 17 Verordnung zum Steuergesetz · Katasterschätzung; Limiten der gewerblich oder industriell genutzten Gebäude (§ 121 Abs. 4 StG)
1. Bei der Festsetzung des Mittelwertes der gewerblich oder industriell genutzten Gebäude ist von einem Grundansatz von 225 % des Brandlagers auszugehen. Sodann ist folgenden Faktoren, soweit sie für den Betrieb, welchem das Schätzungsobjekt dient, von Bedeutung sind, durch entsprechende Zuschläge oder Abzüge von höchstens je 15 % Rechnung zu tragen
a. Bauzustand;
b. betriebsbedingter Abnützungsgrad;
c. Verwertungsmöglichkeit;
d. Lage;
e. Nutzungsintensität des Schätzungsobjekts.
2. Dies ergibt eine Spanne von 150-300 % des Brandlagers.
3. Bei gewerblichen und industriellen Bauten mit Wohnungen ist ein diesen Umstand in angemessener Weise berücksichtigender Zuschlag zum ordentlichen Mittelwert hinzuzurechnen.