Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.11 CH-BL

§ 14 Verordnung zum Steuergesetz - Vergütung für Veranlagung (§ 107a StG)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Verordnung zum Steuergesetz · Vergütung für Veranlagung (§ 107a StG)

1. Die Vergütung gemäss § 107a des Steuergesetzes für die Einschätzung der Unselbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen beträgt CHF 35.- pro veranlagte steuerpflichtige Person und Veranlagungsperiode und gilt für die Bearbeitung der Steuererklärungen in den Kalenderjahren 2026 und 2027.

2. ...

← § 13 Verordnung zum Steuergesetz Mietwert selbstgenutzter Liegenschaften (§ 27ter Abs. 2 StG) § 15 Verordnung zum Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →