331.1
CH-BL
§ 9 Dekret zum Steuergesetz - Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 43 StG)
Staats- und Gemeindesteuer - Einkommenssteuer - Vermögenssteuer
§ 9 Dekret zum Steuergesetz · Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 43 StG)
1. Als landwirtschaftliche Nutzung gilt auch der Anbau von Früchten, Gemüse und Medizinalpflanzen.
2. Nicht als landwirtschaftliche Nutzung gilt der für den Handel bestimmte Anbau von Blumen, Zierpflanzen und Bäumen.