331.1
CH-BL
§ 8 Dekret zum Steuergesetz - Rentensatz bei Kapitalabfindungen (§§ 35 und 36 StG)
Staats- und Gemeindesteuer - Einkommenssteuer
§ 8 Dekret zum Steuergesetz · Rentensatz bei Kapitalabfindungen (§§ 35 und 36 StG)
1. Die der Kapitalabfindung entsprechende Rente ist aufgrund anerkannter Lebenserwartungs- und Rententafeln zu berechnen.