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331.1 CH-BL

§ 8 Dekret zum Steuergesetz - Rentensatz bei Kapitalabfindungen (§§ 35 und 36 StG)

Staats- und Gemeindesteuer - Einkommenssteuer
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§ 8 Dekret zum Steuergesetz · Rentensatz bei Kapitalabfindungen (§§ 35 und 36 StG)

1. Die der Kapitalabfindung entsprechende Rente ist aufgrund anerkannter Lebenserwartungs- und Rententafeln zu berechnen.

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