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331.1 CH-BL

§ 4 Dekret zum Steuergesetz - Minderjährige Kinder im elterlichen Betrieb (§ 29 Absatz 1 Buchstabe b StG)

Staats- und Gemeindesteuer - Einkommenssteuer
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§ 4 Dekret zum Steuergesetz · Minderjährige Kinder im elterlichen Betrieb (§ 29 Absatz 1 Buchstabe b StG)

1. Für im elterlichen Betrieb arbeitende minderjährige Kinder wird höchstens der branchenübliche Ansatz, der einem gleichaltrigen Dritten für dieselbe Arbeit vergütet würde, als Gewinnungskosten des Betriebsinhabers anerkannt. Für Kinder unter 15 Jahren wird ein Gewinnungskostenabzug nicht anerkannt.

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