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331.1 CH-BL

§ 30 Dekret zum Steuergesetz - Selbstanzeige (§ 151 StG)

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§ 30 Dekret zum Steuergesetz · Selbstanzeige (§ 151 StG)

1. Die stillschweigende Deklaration der hinterzogenen Beträge in einer späteren Steuererklärung gilt nicht als Selbstanzeige.

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