331.1
CH-BL
§ 3 Dekret zum Steuergesetz - Veränderungen des Geldwertes bei Grundstückgewinnen (§ 21 StG)
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Dekret zum Steuergesetz · Veränderungen des Geldwertes bei Grundstückgewinnen (§ 21 StG)
1. Die Berücksichtigung des Geldwertes bei den Grundstückgewinnen erfolgt aufgrund des durchschnittlichen Jahresindex. Die Steuerverwaltung erstellt alljährlich eine Tabelle der massgebenden Umrechnungsfaktoren.