Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.1 CH-BL

§ 3 Dekret zum Steuergesetz - Veränderungen des Geldwertes bei Grundstückgewinnen (§ 21 StG)

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Dekret zum Steuergesetz · Veränderungen des Geldwertes bei Grundstückgewinnen (§ 21 StG)

1. Die Berücksichtigung des Geldwertes bei den Grundstückgewinnen erfolgt aufgrund des durchschnittlichen Jahresindex. Die Steuerverwaltung erstellt alljährlich eine Tabelle der massgebenden Umrechnungsfaktoren.

← § 2 Dekret zum Steuergesetz Steuerausscheidung (§ 6 Absatz 4 StG) § 4 Dekret zum Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →