Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
331.1 CH-BL

§ 23 Dekret zum Steuergesetz - Veranlagung der Unselbständigerwerbenden in den Gemeinden (§ 107 StG)

Steuerverfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (32 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 23 Dekret zum Steuergesetz · Veranlagung der Unselbständigerwerbenden in den Gemeinden (§ 107 StG)

1. Zur Veranlagung der unselbständig erwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen durch die Gemeinden gemäss § 107 Absatz 3 des Steuergesetzes gehören folgende Aufgaben

a. Entgegennahme der Steuererklärungen und deren Ergänzung gemäss § 105 des Steuergesetzes;

b. Datenvorerfassung und EDV-mässige Verarbeitung gemäss der eingereichten Selbstdeklaration;

c. Veranlagung der unselbständig erwerbenden und nicht erwerbstätigen Steuerpflichtigen zu allen Arten von Einkünften inklusive jener aus beweglichem Vermögen (Wertschriftenertrag usw.) sowie des gesamten Vermögens inklusive des beweglichen Vermögens (Wertschriftenvermögen usw.);

d. Überprüfung und Erledigung der Anträge auf Rückerstattung der eidg. Verrechnungssteuer;

e. Vornahme aller Steuerausscheidungen im interkommunalen, interkantonalen und internationalen Bereich;

f. Durchführung des Meldeverfahrens gegenüber inner- und ausserkantonalen Steuerbehörden;

g. Begründung der Veranlagungskorrekturen in Abweichung der Selbstdeklaration;

h. EDV-mässige Verarbeitung der getroffenen Steuerveranlagungen zuhanden der kantonalen Steuerverwaltung für die Eröffnung der Steuerveranlagung;

i. Erteilung aller mit der Veranlagung zusammenhängenden Auskünfte an Steuerpflichtige und andere Steuerbehörden sowie Erledigung aller damit verbundenen Korrespondenzen;

k. Archivierung der Steuerakten inkl. Wertschriftenverzeichnisse auf den Gemeinden während 10 Jahren nach Ablauf des Steuerjahres.

← § 22 Dekret zum Steuergesetz Steuerausscheidung (§ 6 Absatz 4 StG) § 24 Dekret zum Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →