331.1
CH-BL
§ 22 Dekret zum Steuergesetz - Amtliche Einschätzung (§ 106 Absatz 3 StG)
Steuerverfahren
§ 22 Dekret zum Steuergesetz · Amtliche Einschätzung (§ 106 Absatz 3 StG)
1. Der Regierungsrat kann für die im Rechtsmittelverfahren gegen amtliche Einschätzungen sich ergebenden Mehrkosten Pauschalen festlegen.