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331.1 CH-BL

§ 22 Dekret zum Steuergesetz - Amtliche Einschätzung (§ 106 Absatz 3 StG)

Steuerverfahren
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§ 22 Dekret zum Steuergesetz · Amtliche Einschätzung (§ 106 Absatz 3 StG)

1. Der Regierungsrat kann für die im Rechtsmittelverfahren gegen amtliche Einschätzungen sich ergebenden Mehrkosten Pauschalen festlegen.

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