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331.1 CH-BL

§ 19 Dekret zum Steuergesetz - Inkonvenienzentschädigungen (§ 76 Absatz 2 StG)

Immobiliensteuern
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§ 19 Dekret zum Steuergesetz · Inkonvenienzentschädigungen (§ 76 Absatz 2 StG)

1. Enteignungsentschädigungen für persönliche Nachteile unterliegen der Einkommenssteuer, soweit es sich nicht um Ersatz von Auslagen handelt.

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