331.1
CH-BL
§ 19 Dekret zum Steuergesetz - Inkonvenienzentschädigungen (§ 76 Absatz 2 StG)
Immobiliensteuern
§ 19 Dekret zum Steuergesetz · Inkonvenienzentschädigungen (§ 76 Absatz 2 StG)
1. Enteignungsentschädigungen für persönliche Nachteile unterliegen der Einkommenssteuer, soweit es sich nicht um Ersatz von Auslagen handelt.