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331.1 CH-BL

§ 1 Dekret zum Steuergesetz - Steuerausscheidung (§ 6 Absatz 4 StG)

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Dekret zum Steuergesetz · Steuerausscheidung (§ 6 Absatz 4 StG)

1. Die interkantonale Steuerausscheidung erfolgt nach den Grundsätzen des Bundesrechts über das Verbot der Doppelbesteuerung.

2. Für Steuerausscheidungen mit Staaten, mit denen der Bund Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, sind die betreffenden Staatsverträge massgebend.

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