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PCGGGEPP
CH-BL
§ 8 Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) - Keine entgeltlichen Leistungen
§ 8 Public Corporate Governance, PCGG · Keine entgeltlichen Leistungen
1. Mitglieder des strategischen Führungsorgans dürfen ausserhalb ihres Mandats keine entgeltlichen Leistungen für die Beteiligung erbringen.
2. Dasselbe gilt für Personen, die den Mitgliedern des strategischen Führungsorgans nahestehen.