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PCGGGEPP
CH-BL
§ 7 Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) - Ausschlussgründe
§ 7 Public Corporate Governance, PCGG · Ausschlussgründe
1. Der Kanton ist im strategischen Führungsorgan einer Beteiligung nicht vertreten durch
a. Mitglieder des Landrats;
b. Mitglieder des Regierungsrats;
c. Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung mit Führungs- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Beteiligung.
2. Ausnahmen von Absatz 1 Buchstaben b und c sind möglich, wenn
a. es sich um eine strategisch wichtige Beteiligung handelt und sich die Interessen des Kantons ohne diese Vertretung nicht wahrnehmen lassen; oder
b. es sich um ein strategisches Führungsorgan mit Vertretungen anderer Kantone handelt.
3. Ausnahmen von Absatz 1 Buchstaben b und c sind in der Eigentümerstrategie zu begründen.