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314 PCGGGEPP CH-BL

§ 7 Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) - Ausschlussgründe

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§ 7 Public Corporate Governance, PCGG · Ausschlussgründe

1. Der Kanton ist im strategischen Führungsorgan einer Beteiligung nicht vertreten durch

a. Mitglieder des Landrats;

b. Mitglieder des Regierungsrats;

c. Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung mit Führungs- und Kontrollaufgaben in Bezug auf die Beteiligung.

2. Ausnahmen von Absatz 1 Buchstaben b und c sind möglich, wenn

a. es sich um eine strategisch wichtige Beteiligung handelt und sich die Interessen des Kantons ohne diese Vertretung nicht wahrnehmen lassen; oder

b. es sich um ein strategisches Führungsorgan mit Vertretungen anderer Kantone handelt.

3. Ausnahmen von Absatz 1 Buchstaben b und c sind in der Eigentümerstrategie zu begründen.

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