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314 PCGGGEPP CH-BL

§ 4 Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) - Eigentümerstrategie

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§ 4 Public Corporate Governance, PCGG · Eigentümerstrategie

1. Für jede Beteiligung besteht eine langfristig ausgerichtete Eigentümerstrategie.

2. Die Eigentümerstrategie beinhaltet insbesondere folgende Punkte

a. Zielsetzungen an die Beteiligung mit Bezug auf ihre Strategie, Wirtschaftlichkeit, Risikomanagement, Organisation und Berichterstattung;

b. das beabsichtigte Vorgehen des Kantons mit Bezug auf die Beteiligung;

c. sofern keine separate Leistungsvereinbarung abgeschlossen wird: Vorgaben betreffend Leistungserbringung oder Erfüllung der öffentlichen Aufgabe durch die Beteiligung;

d. Begründung von Ausnahmen gemäss §§ 5 und 6.

3. Die Eigentümerstrategie gibt unter Vorbehalt abweichender übergeordneter Regelungen die Leitlinien der Unternehmensstrategie vor.

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