314.11
PCGV
CH-BL
§ 8 Verordnung zum Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance) (PCGV) - Formulierung
Eigentümerstrategie
§ 8 PCGV · Formulierung
1. Die in der Eigentümerstrategie enthaltenen Zielsetzungen sind spezifisch, messbar und realistisch zu formulieren.
2. Soweit erforderlich und möglich, bezieht der Kanton bei der Formulierung der Eigentümerstrategie weitere Eigentümer mit ein.