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314.11 PCGV CH-BL

§ 21 Verordnung zum Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance) (PCGV) - Publikation im Internet

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§ 21 PCGV · Publikation im Internet

1. Der Beteiligungsbericht, die Eigentümerstrategien, die Faktenblätter und die Anforderungsprofile der Beteiligungen werden auf der Internetseite des Kantons publiziert.

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