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FHG
CH-BL
§ 46 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Bilanz
Rechnungslegung - Jahresrechnung
§ 46 FHG · Bilanz
1. Die Bilanz enthält auf der Aktivseite das Finanz- und Verwaltungsvermögen und auf der Passivseite das Fremd- und Eigenkapital.