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310 FHG CH-BL

§ 46 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Bilanz

Rechnungslegung - Jahresrechnung
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§ 46 FHG · Bilanz

1. Die Bilanz enthält auf der Aktivseite das Finanz- und Verwaltungsvermögen und auf der Passivseite das Fremd- und Eigenkapital.

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