Legislator · Kanton Basel-Landschaft · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
310 FHG CH-BL

§ 45 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Elemente der Jahresrechnung

Rechnungslegung - Jahresrechnung
Originalquelle öffnen Full Act (64 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 45 FHG · Elemente der Jahresrechnung

1. Die Jahresrechnung umfasst

a. die Bilanz;

b. die Erfolgsrechnung;

c. die Investitionsrechnung;

d. die Geldflussrechnung;

e. die Finanzierungsrechnung;

f. den Anhang.

← § 44 FHG Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Gegenstand § 46 FHG →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →