Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310 FHG CH-BL

§ 34 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Neue und gebundene Ausgaben

Ausgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (64 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 34 FHG · Neue und gebundene Ausgaben

1. Eine Ausgabe ist neu, wenn bezüglich ihrer Vornahme oder deren Modalitäten, insbesondere der Höhe und des Zeitpunkts, eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht.

2. Eine Ausgabe ist gebunden, wenn sie nicht neu im Sinne von Abs. 1 ist.

3. Im Zweifelsfall ist eine Ausgabe als neu zu betrachten.

← § 33 FHG Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Gegenstand § 35 FHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →