Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310 FHG CH-BL

§ 30 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Interne Verrechnungen

Steuerung von Aufgaben und Finanzen - Verwaltungsinterne Steuerung
Originalquelle öffnen Full Act (64 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 30 FHG · Interne Verrechnungen

1. Interne Verrechnungen sind Gutschriften und Belastungen zwischen Dienststellen.

2. Der Regierungsrat regelt die intern zu verrechnenden Leistungen sowie die Grundsätze der Bewertung der Leistungen.

← § 29 FHG Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Gegenstand § 31 FHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →