Legislator · Kanton Basel-Landschaft · Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
310 FHG CH-BL

§ 29 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Leistungsaufträge

Steuerung von Aufgaben und Finanzen - Verwaltungsinterne Steuerung
Originalquelle öffnen Full Act (64 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 29 FHG · Leistungsaufträge

1. Die Direktionen und die Landeskanzlei erteilen ihren Dienststellen und ihren kleineren Organisationseinheiten gemäss § 21 Abs. 3 Leistungsaufträge.

2. Diese definieren als Führungsinstrument die Zielsetzungen und die zu erbringenden Leistungen auf der Basis des Regierungsprogramms, des AFP und weiterer übergeordneter Vorgaben.

3. Die Dienststellen berichten ihrer Direktion jährlich über die Erfüllung der Leistungsaufträge.

← § 28 FHG Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Gegenstand § 30 FHG →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →