Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310 FHG CH-BL

§ 22 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Globalbudget

Steuerung von Aufgaben und Finanzen - Budget
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§ 22 FHG · Globalbudget

1. Für einzelne Aufgaben können Globalbudgets beschlossen werden.

2. Der Landrat bezeichnet die entsprechenden Aufgaben.

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