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FHG
CH-BL
§ 22 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Globalbudget
Steuerung von Aufgaben und Finanzen - Budget
§ 22 FHG · Globalbudget
1. Für einzelne Aufgaben können Globalbudgets beschlossen werden.
2. Der Landrat bezeichnet die entsprechenden Aufgaben.