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FHG
CH-BL
§ 16 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) - Begriff
Steuerung von Aufgaben und Finanzen - Aufgaben- und Finanzplan
§ 16 FHG · Begriff
1. Der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) zeigt die mittelfristig ausgeglichene Entwicklung der Aufgaben und Finanzen auf und umfasst das Budget als 1. Jahr sowie die 3 darauffolgenden Jahre.
2. Er ist die Grundlage für die Erstellung des nächstjährigen Budgets.