Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310.11 CH-BL

§ 36 Finanzhaushaltsverordnung (Vo FHG) - Erhöhung der Ausgabenbewilligung ([§ 39 Abs. 1](https://bl.clex.ch/data/310/de/art39) FHG)

Ausgaben - Ausgabenbewilligungen
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§ 36 Vo FHG · Erhöhung der Ausgabenbewilligung ([§ 39 Abs. 1](https://bl.clex.ch/data/310/de/art39) FHG)

1. Der Antrag auf Erhöhung einer Ausgabenbewilligung an den Landrat oder an den Regierungsrat enthält die Angaben analog zu § 35 Abs. 1 sowie den Erhöhungsbetrag und die Begründung für die Erhöhung.

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