310.11
CH-BL
§ 36 Finanzhaushaltsverordnung (Vo FHG) - Erhöhung der Ausgabenbewilligung ([§ 39 Abs. 1](https://bl.clex.ch/data/310/de/art39) FHG)
Ausgaben - Ausgabenbewilligungen
§ 36 Vo FHG · Erhöhung der Ausgabenbewilligung ([§ 39 Abs. 1](https://bl.clex.ch/data/310/de/art39) FHG)
1. Der Antrag auf Erhöhung einer Ausgabenbewilligung an den Landrat oder an den Regierungsrat enthält die Angaben analog zu § 35 Abs. 1 sowie den Erhöhungsbetrag und die Begründung für die Erhöhung.