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310.11 CH-BL

§ 35 Finanzhaushaltsverordnung (Vo FHG) - Antrag auf Ausgabenbewilligung ([§ 38 Abs. 1 und 2](https://bl.clex.ch/data/310/de/art38) FHG)

Ausgaben - Ausgabenbewilligungen
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§ 35 Vo FHG · Antrag auf Ausgabenbewilligung ([§ 38 Abs. 1 und 2](https://bl.clex.ch/data/310/de/art38) FHG)

1. Der Antrag auf eine Ausgabenbewilligung an den Landrat oder an den Regierungsrat enthält

a. die Rechtsgrundlage der Ausgabe;

b. die rechtliche Qualifikation der Ausgabe (neu oder gebunden);

c. das Profit-Center, das Kontierungsobjekt und die Kontonummer;

d. den massgeblichen Ausgabenbetrag gemäss § 36 FHG;

e. die voraussichtlich jährlich anfallenden Beträge;

f. die Einnahmen, sofern Beiträge Dritter feststehen oder erwartet werden;

g. die Folgekosten;

h. die Schätzung der Eigenleistungen;

i. die Angabe der Übereinstimmung mit dem Stellenplan oder der Abweichung davon;

j. die Angabe der Übereinstimmung mit dem Aufgaben- und Finanzplan oder der Abweichung davon;

k. die Wirtschaftlichkeitsrechnung;

l. * die Risiken;

m. den Strategiebezug;

n. den vorgesehenen Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die voraussichtliche Nutzungsdauer.

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