§ 35 Finanzhaushaltsverordnung (Vo FHG) - Antrag auf Ausgabenbewilligung ([§ 38 Abs. 1 und 2](https://bl.clex.ch/data/310/de/art38) FHG)
§ 35 Vo FHG · Antrag auf Ausgabenbewilligung ([§ 38 Abs. 1 und 2](https://bl.clex.ch/data/310/de/art38) FHG)
1. Der Antrag auf eine Ausgabenbewilligung an den Landrat oder an den Regierungsrat enthält
a. die Rechtsgrundlage der Ausgabe;
b. die rechtliche Qualifikation der Ausgabe (neu oder gebunden);
c. das Profit-Center, das Kontierungsobjekt und die Kontonummer;
d. den massgeblichen Ausgabenbetrag gemäss § 36 FHG;
e. die voraussichtlich jährlich anfallenden Beträge;
f. die Einnahmen, sofern Beiträge Dritter feststehen oder erwartet werden;
g. die Folgekosten;
h. die Schätzung der Eigenleistungen;
i. die Angabe der Übereinstimmung mit dem Stellenplan oder der Abweichung davon;
j. die Angabe der Übereinstimmung mit dem Aufgaben- und Finanzplan oder der Abweichung davon;
k. die Wirtschaftlichkeitsrechnung;
l. * die Risiken;
m. den Strategiebezug;
n. den vorgesehenen Zeitpunkt der Inbetriebnahme und die voraussichtliche Nutzungsdauer.