Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
310.11 CH-BL

§ 28 Finanzhaushaltsverordnung (Vo FHG) - Weiterbelastung von IT-Leistungen sowie von Materialbezügen bei der Abteilung Rechnungswesen, Einkauf und Logistik des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ([§ 30](https://bl.clex.ch/data/310/de/art30) FHG)

Steuerung von Aufgaben und Finanzen - Weitere Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (73 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 28 Vo FHG · Weiterbelastung von IT-Leistungen sowie von Materialbezügen bei der Abteilung Rechnungswesen, Einkauf und Logistik des Generalsekretariats der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ([§ 30](https://bl.clex.ch/data/310/de/art30) FHG)

1. Aufwendungen für Server, Storage und Clients (IT-Arbeitsplätze) für den Betrieb bestehender Arbeitsplätze belastet die Finanz- und Kirchendirektion der leistungsbeziehenden Dienststelle über die Finanzbuchhaltung weiter.

2. Für die Weiterbelastung von IT-Leistungen werden die externen Aufwendungen für Hardware, Software, Wartung und Dienstleistungen Dritter gemäss Service Level Agreement zwischen der Zentralen Informatik und der jeweiligen Dienststelle berücksichtigt.

3. Für die Weiterbelastung von Materialbezügen bei Einkauf und Logistik gilt Abs. 1 sinngemäss.

4. Die Weiterbelastungen erfolgen zu Einkaufspreisen.

← § 27 Vo FHG Finanzhaushaltsverordnung (Vo FHG) - Regelungsbereich § 29 Vo FHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →