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VPOCPA
CH-BL
§ 55 Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung (Verwaltungsprozessordnung, VPO) - Präsidialentscheid
Verfahren vor Versicherungsgericht
§ 55 Verwaltungsprozessordnung, VPO · Präsidialentscheid
1. Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 20'000.- entscheidet die präsidierende Person der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts.
2. ...
3. Stellen sich Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, kann die präsidierende Person den Fall der Dreierkammer zur Beurteilung übertragen.