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271 VPOCPA CH-BL

§ 55 Gesetz über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung (Verwaltungsprozessordnung, VPO) - Präsidialentscheid

Verfahren vor Versicherungsgericht
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§ 55 Verwaltungsprozessordnung, VPO · Präsidialentscheid

1. Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 20'000.- entscheidet die präsidierende Person der Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts.

2. ...

3. Stellen sich Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, kann die präsidierende Person den Fall der Dreierkammer zur Beurteilung übertragen.

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