266.11
CH-BL
§ 9 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Bereiche
Organisation der Institution
§ 9 Arxhofverordnung · Bereiche
1. Das MZjE Arxhof gliedert sich in 3 Bereiche
a. * die Sozialpädagogik,
b. * den psychologisch-forensischer Dienst sowie
c. * die Berufsbildung und Betriebe.
2. Jedem Bereich ist ein Bereichsleiter oder eine Bereichsleiterin vorgesetzt.