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266.11 CH-BL

§ 9 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Bereiche

Organisation der Institution
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§ 9 Arxhofverordnung · Bereiche

1. Das MZjE Arxhof gliedert sich in 3 Bereiche

a. * die Sozialpädagogik,

b. * den psychologisch-forensischer Dienst sowie

c. * die Berufsbildung und Betriebe.

2. Jedem Bereich ist ein Bereichsleiter oder eine Bereichsleiterin vorgesetzt.

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