266.11
CH-BL
§ 5 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Ziel
Grundsätze der Institution
§ 5 Arxhofverordnung · Ziel
1. Das MZjE Arxhof vermittelt dem Eingewiesenen Einsicht in seine Problemfelder und Risikoeigenschaften und versucht, ihn und seine Familie zur Mitarbeit zu gewinnen.
2. Der Eingewiesene soll lernen, sich an die Gesetze zu halten und Verantwortung für sich selbst und Mitverantwortung für andere zu tragen.