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266.11 CH-BL

§ 39 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Andere Beschwerden

Freiheitsbeschränkende Massnahmen
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§ 39 Arxhofverordnung · Andere Beschwerden

1. Fühlt sich ein Eingewiesener ungerecht behandelt oder macht er andere Unzulänglichkeiten geltend, so kann er dies beim Vorgesetzten oder dem zuständigen Bereichsleiter vorbringen.

2. Es ist ihm innert angemessener Zeit Auskunft über die Erledigung der Beschwerde zu erstatten.

3. Gegen Entscheide der Mitarbeitenden oder der Bereichsleiter kann innert 10 Tagen bei der Direktion des MZjE Arxhof schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Gegen deren Entscheid kann innert 10 Tagen bei der Sicherheitsdirektion schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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