266.11
CH-BL
§ 38 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Beschwerden gegen die Disziplinarmassnahmen
Freiheitsbeschränkende Massnahmen
§ 38 Arxhofverordnung · Beschwerden gegen die Disziplinarmassnahmen
1. Gegen die Anordnung der Disziplinarmassnahmen gemäss § 33 Bst. a kann innert 5 Tagen schriftlich und begründet bei der Direktion des MZjE Arxhof Beschwerde erhoben werden. Gegen deren Entscheid kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Sicherheitsdirektion Beschwerde erhoben werden.
2. Gegen die Anordnung der Disziplinarmassnahmen gemäss § 33 Bst. b-d kann innert 10 Tagen schriftlich und begründet bei der Sicherheitsdirektion Beschwerde erhoben werden.
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