266.11
CH-BL
§ 3 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Aufnahmeverfahren
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Arxhofverordnung · Aufnahmeverfahren
1. Die Direktion des MZjE Arxhof legt die Einzelheiten des Aufnahmeverfahrens und die Aufnahmebedingungen fest.