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266.11 CH-BL

§ 3 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Aufnahmeverfahren

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Arxhofverordnung · Aufnahmeverfahren

1. Die Direktion des MZjE Arxhof legt die Einzelheiten des Aufnahmeverfahrens und die Aufnahmebedingungen fest.

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