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266.11 CH-BL

§ 27 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Schulung der Mitarbeitenden

Freiheitsbeschränkende Massnahmen
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§ 27 Arxhofverordnung · Schulung der Mitarbeitenden

1. Die Mitarbeitenden des MZjE Arxhof werden für die Durchführung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen geschult und sensibilisiert.

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