266.11
CH-BL
§ 27 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Schulung der Mitarbeitenden
Freiheitsbeschränkende Massnahmen
§ 27 Arxhofverordnung · Schulung der Mitarbeitenden
1. Die Mitarbeitenden des MZjE Arxhof werden für die Durchführung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen geschult und sensibilisiert.