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266.11 CH-BL

§ 23 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Recht auf Aussprache

Rechte und Pflichten der Bewohner
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§ 23 Arxhofverordnung · Recht auf Aussprache

1. Der Eingewiesene kann mit allen Mitarbeitenden und anderen Eingewiesenen eine Aussprache verlangen.

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