266.11
CH-BL
§ 23 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Recht auf Aussprache
Rechte und Pflichten der Bewohner
§ 23 Arxhofverordnung · Recht auf Aussprache
1. Der Eingewiesene kann mit allen Mitarbeitenden und anderen Eingewiesenen eine Aussprache verlangen.