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266.11 CH-BL

§ 22 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Recht auf Information

Rechte und Pflichten der Bewohner
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§ 22 Arxhofverordnung · Recht auf Information

1. Dem Eingewiesenen wird Gelegenheit geboten, sich durch Zeitungslektüre sowie durch Radio- und Fernsehsendungen zu informieren.

2. Der Medienkonsum wird aus pädagogischen Gründen reguliert.

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