266.11
CH-BL
§ 22 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Recht auf Information
Rechte und Pflichten der Bewohner
§ 22 Arxhofverordnung · Recht auf Information
1. Dem Eingewiesenen wird Gelegenheit geboten, sich durch Zeitungslektüre sowie durch Radio- und Fernsehsendungen zu informieren.
2. Der Medienkonsum wird aus pädagogischen Gründen reguliert.