266.11
CH-BL
§ 18 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Pekulium
Rechte und Pflichten der Bewohner
§ 18 Arxhofverordnung · Pekulium
1. Der Eingewiesene hat Anspruch auf ein Pekulium (Arbeitsentgelt).
2. Die Direktion des MZjE Arxhof erlässt ein Reglement betreffend die Ansätze und Bemessungskriterien des Pekuliums.
3. Das Pekulium darf die von der Konkordatskonferenz festgelegten Mindestansätze nicht unterschreiten.