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266.11 CH-BL

§ 17 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Ausübung der religiösen Tätigkeit

Rechte und Pflichten der Bewohner
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§ 17 Arxhofverordnung · Ausübung der religiösen Tätigkeit

1. Das MZjE Arxhof ist religiös neutral.

2. Die Ausübung der Religion ist gewährleistet, soweit sie nicht gegen das Konzept und die Regeln des MZjE Arxhof verstösst.

3. Eine seelsorgerische Betreuung wird angeboten.

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