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266.11 CH-BL

§ 13 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Berufsgeheimnis

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§ 13 Arxhofverordnung · Berufsgeheimnis

1. Alle Mitarbeitenden sind an das Berufsgeheimnis gebunden.

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