266.11
CH-BL
§ 11a Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Geschäftsreglement
Organisation der Institution
§ 11a Arxhofverordnung · Geschäftsreglement
1. Die Direktion des MZjE Arxhof erlässt das Geschäftsreglement. Dieses regelt die Zusammenarbeit, die Aufgabenverteilung, die Stellvertretungsregelungen und die Entscheidungskompetenzen innerhalb der Direktion. Bei Stimmengleichheit innerhalb der Direktion obliegt dem Direktor oder der Direktorin der Stichentscheid.
2. Des Weiteren erlässt die Direktion ein Konzept des MZjE Arxhof, worin die Grundsätze der Abläufe und internen Regelungen genauer beschrieben werden.