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266.11 CH-BL

§ 10 Verordnung über das Massnahmenzentrum für junge Erwachsene Arxhof (Arxhofverordnung) - Direktor oder Direktorin

Organisation der Institution
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§ 10 Arxhofverordnung · Direktor oder Direktorin

1. Die Leitung des MZjE Arxhof obliegt dem Direktor oder der Direktorin.

2. Der Direktor oder die Direktorin ist verantwortlich für die Verwirklichung der Gesamtaufgabe der Institution und trifft alle Entscheidungen, für die nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit vorgesehen ist.

3. ...

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